NATURA 2000 / Vogelschutz [SPA] und FFH

  • Kartierung aller relevanten Arten
  • Erstellung von FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen (s.u.)
    (die offizielle FFH-Verträglichkeitsabschätzung / FFH-Vorprüfung bzw. die "FFH-VP" darf nur die Naturschutzbehörde machen!)
  • Entwicklung geeigneter Maßnahmen, um möglichst unter der Erheblichkeitsschwelle zu bleiben
  • Konstruktive Abstimmung mit Behörden

 

 

Keine Angst vor der FFH-Verträglichkeit!

 

 

Nicht alle Vorhaben sind im ersten Ansatz „FFH-verträglich“. Das ist aber in den allermeisten Fällen kein Problem, da man auch die Planung meist modifizieren kann; oft genügen nur geringfügige Änderungen. Deshalb sollte eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung auch so früh wie möglich im Verlauf des Planungsprozesses durchgeführt werden.

 

 

Wenn aber letztlich doch „erhebliche Beeinträchtigungen“ auftreten, gibt es einen weiteren, meist ohne größere Probleme gangbaren Schritt: die „Abweichungsprüfung“. Dort sind Alternativen, überwiegendes öffentliches Interesse (einschließlich wirtschaftlicher Art) und Kohärenzmaßnahmen gefragt. In der Regel sind das nur weitere formale Planungs- bzw. Verwaltungsschritte, und diese Maßnahmen überwiegend auch nichts anderes als die bekannten Ausgleichsmaßnahmen – nur eben spezifisch für FFH-Lebensraumtypen oder -Arten.

 

 

Empfehlung zum Nachlesen:
Flamme, J. + M. Reichenbach (2012): Die FFH-rechtliche Abweichungsprüfung. – NuL 44 (6): 173-178.

 



 


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