Europarechtlich streng geschützte Arten (Verbote nach § 44 (1) BNatSchG)

Hier werden beispielhaft Hinweise zu einigen Arten (-gruppen) aufgezählt, die meines Erachtens bei Planungen hilfreich sein können.

VORAB - wichtig sind drei Dinge:
1. Frühzeitig nach allen relevanten Arten schauen (d.h. mind. ein Jahr vorher mit dem Kartieren anfangen),
2. rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung einplanen oder ggf. kleine Änderungen der Planung in Erwägung ziehen,
3. ehrlich & offen mit etwaigen Vorkommen gegenüber den Naturschutzbehörden umgehen.


Anrufen

E-Mail