- Erfassung / Kartierung aller nach § 44 (1) BNatSchG relevanten Arten
- Erstellung von Artenschutzgutachten (saP-Gutachten)
- Entwicklung von sinnvollen und effizienten Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
- Rettung und Umsiedlung von Arten
- Ökologische Baubegleitung
- Anträge auf Ausnahmegenehmigung nach § 45 (7) BNatSchG
- Entwicklung von FSC-Maßnahmen (zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands)
- Konstruktive Abstimmung mit Behörden und Verbänden