• Erfassung / Kartierung aller nach § 44 (1) BNatSchG relevanten Arten
  • Erstellung von Artenschutzgutachten  (saP-Gutachten)
  • Entwicklung von sinnvollen und effizienten Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
  • Rettung und Umsiedlung von Arten
  • Ökologische Baubegleitung
  • Anträge auf Ausnahmegenehmigung nach § 45 (7) BNatSchG
  • Entwicklung von FSC-Maßnahmen (zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands)
  • Konstruktive Abstimmung mit Behörden und Verbänden

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