Mauereidechse (Podarcis muralis)
In den allermeisten Fällen, d.h. außerhalb des natürliche Verbreitungsgebiets (u.a. fast ganz Bayern und östliches Baden-Württemberg) als allochthone
Art einzustufen und damit leicht bearbeitbar.
In Bayern hat sich das LfU (Landesamt für Umwelt) - in Abstimmung mit dem Umweltministerium entschieden, die allochthonen Mauereidechsen-Vorkommen bei der saP 'abzustufen':
"Bei den in Bayern vorkommenden allochthonen Populationen bzw. Unterarten kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass diese auf natürlichem
Weg selbst eingewandert sind. In Betracht kommen vielmehr Aussetzung durch Menschen oder unbeabsichtigte Einschleppung mittelbar durch den Menschen z.B. durch Eisenbahnen, Speditionen oder bei
Materiallieferungen an Gärtnereien oder Baumärkten.
Mit dieser einschränkenden Auslegung fällt die nicht heimische Unterart nicht unter den Schutz der
FFH-Richtlinie, die Verbote des § 44 BNatSchG gelten nicht und es sind auch keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich."