Monitoring (Erfolgskontrolle)

Bei CEF-Maßnahmen des speziellen Artenschutzes ist in aller Regel deren Erfolg nachzuweisen, d.h. es wird ein Monitoring notwendig. Dieses ist ebenfalls regelmäßig Bestandteil von artenschutzrechtlichen Genehmigungen und wird von den Naturschutzbehörden eingefordert.


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